Neue Regeln für amtliche Informationen und Vernehmlassungen
Ab dem 1. Juni 2025 ist die Website der Stadt Frauenfeld, www.frauenfeld.ch, das offizielle Publikationsorgan für amtliche Mitteilungen. Der Stadtrat hat eine Verordnung verabschiedet, die die Veröffentlichung von Erlassen, Beschlüssen und Vernehmlassungen regelt - digital, zeitgemäss und für alle zugänglich.
Mit der neuen Verordnung über die öffentliche Information und Vernehmlassungen (VIV) sorgt der Stadtrat für klare und einheitliche Regeln bei amtlichen Publikationen. Die Website der Stadt wird zur zentralen Plattform für wichtige Mitteilungen. Eine Kachel auf der Startseite führt künftig direkt zu den amtlichen Mitteilungen. Einmal wöchentlich erscheint ein Zusammenfassungs-Inserat in der Frauenfelder Woche, das auf die aktuellen Publikationen hinweist. Die bisherigen Schaukästen – mit Ausnahme jener des Rathauses – werden nicht weiter betrieben und den Quartiervereinen zur Weiternutzung angeboten. Mit der neuen Regelung schafft die Stadt Transparenz, vereinfacht Verfahren und stellt sicher, dass amtliche Informationen einfach und zuverlässig zugänglich sind.