Ersatzwahl Stadtpräsidium findet am 9. Februar 2025 statt
Stadtpräsident Anders Stokholm hat am letzten Montag bekannt gegeben, dass er sein Amt Mitte der Legislatur, am 31. Mai 2025, niederlegt. Der Stadtrat hat diesen Entscheid mit grossem Bedauern zur Kenntnis genommen. Um einen lückenlosen Übergang sicherzustellen, hat das Gremium gestern beschlossen, den ersten Wahlgang für die Ersatzwahl am 9. Februar 2025 durchzuführen.
Das kantonale Stimm- und Wahlgesetz sieht vor, dass bei ausserordentlichen Rücktritten aus Gemeindebehörden, der erste Wahlgang für die Ersatzwahl innerhalb von sechs Monaten zu erfolgen hat. Der Stadtrat hat deshalb gestern beschlossen, den ersten Wahlgang für das Stadtpräsidium am 9. Februar 2025 durchzuführen und einen allfälligen zweiten Wahlgang für den 9. März 2025 vorzusehen.
Die Wahl des Stadtpräsidiums wird im Majorzwahlverfahren durchgeführt. Wahlvorschläge müssen bis am 16. Dezember 2024 um 17 Uhr bei der Stadtkanzlei eingereicht werden. Majorzwahlen sind Mehrheitswahlen. Das heisst, dass eine Person beim ersten Wahlgang über 50 Prozent aller Stimmen haben muss, um gewählt zu sein (absolutes Mehr). Beim zweiten Wahlgang wird dann die Person mit den meisten Stimmen gewählt, auch wenn sie nicht die Hälfte aller Stimmen erreicht hat (relatives Mehr).
Der Stadtrat dankt Anders Stokholm für seinen grossen Einsatz und sein Engagement zu Gunsten der Stadt Frauenfeld. Eine umfassende Würdigung über sein Wirken während den letzten 10 Jahren erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.