Plakate zur Ersatzwahl Stadtrat
Am Sonntag, 18. Mai 2025, findet der erste Wahlgang für die Ersatzwahl eines nebenamtlichen Mitgliedes des Stadtrates statt. Die Kandidierenden sollen die Möglichkeit erhalten, auf Plakaten an viel frequentierten Orten in der Stadt für sich zu werben. Die Abteilung Werkhof und Stadtgrün des Amtes für Tiefbau und Verkehr hat deshalb zehn spezielle Plakatständer aus Holz hergestellt. Diese stehen den Kandidierenden während sechs Wochen, von Montag, 7. April 2025 bis zum Wahltag, am 18. Mai 2025, zur Verfügung. Bei einem allfälligen zweiten Wahlgang wird die Frist bis zum 15. Juni 2025 verlängert. Die Plakatstellen werden durch die Abteilung Werkhof und Stadtgrün bespielt, die auch die Zuteilung der Standorte und die Anordnung auf den Plakatständern festlegt. Kandidierende können bis am Freitag, 4. April 2025 um 15.30 Uhr, je 12 Hohlkörper-Plakate (2 davon als Reserve) in Weltformat für ihre Wahlwerbung bei der Abteilung Werkhof und Stadtgrün an der Gaswerkstrasse 16 in Frauenfeld abgeben. Weitere Wahlwerbung auf öffentlichem Grund, wie beispielsweise Werbung an Kandelabern, Bandenwerbung auf öffentlichen Plätzen oder Brücken etc. wird nicht bewilligt.