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Medienmitteilungen
16. Jun 2025, 13:47 Uhr

Projektstart für die Überarbeitung der Schutzverordnung Naturobjekte

Die Stadt Frauenfeld aktualisiert nach über 20 Jahren ihren Schutzplan für Natur- und Kulturobjekte. Ziel ist es, besonders wertvolle Landschaften, Lebensräume und Einzelobjekte langfristig zu erhalten und zu fördern. Bestehende Schutzgebiete werden derzeit neu bewertet, vermessen und dokumentiert, um den heutigen Anforderungen gerecht zu werden.

Im Kanton Thurgau können kommunale Naturobjekte gemäss §10 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und Heimat (TG NHG) durch Reglemente, Nutzungspläne oder behördliche Anordnungen geschützt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, wertvolle Landschaften, Lebensräume, Biotope, Gehölze und markante Einzelbäume langfristig zu erhalten und die gebietstypische Flora und Fauna in ihrem Bestand zu sichern.

Jede Gemeinde erstellt in Form eines Schutzplans für Naturobjekte eine Übersicht über ihre Schutzgebiete und -objekte, die für die Natur und Landschaft von besonderem Wert sind. Mit speziellen Massnahmen und Bestimmungen sollen sie geschützt und gefördert werden. Der Schutzplan ist eine verbindliche Planungsgrundlage, Pflege- und Aufwertungsmassnahmen können damit koordiniert werden und Grundeigentümer, Bewirtschafter sowie übrige Akteure in Natur und Landschaft verfügen über eine Rechtssicherheit.

Neubewertung der Schutzobjekte

In der Stadt Frauenfeld wurden zuletzt im Jahr 1999 Natur- und Kulturobjekte überarbeitet. Diese sind im Schutzplan Natur- und Kulturobjekte sowie im zugehörigen Reglement zum Schutzplan Natur und Kulturobjekte festgehalten. Seither können sich die natürlichen Schutzobjekte in Grösse und Lage verändert haben. Ausserdem sind die Anforderungen an die geometrische Genauigkeit der Objekte im Schutzplan gestiegen. Aus diesem Grund aktualisiert das Amt für Hochbau und Stadtplanung derzeit die Naturobjekte im Schutzplan. Veränderungen werden angepasst und in Form von Inventarblättern festgehalten.

Fachunternehmen beauftragt

Die Überarbeitung des Schutzplans erfordert eine fachkundige Überprüfung durch Personen mit ökologischer Felderfahrung. Die Stadt Frauenfeld hat mit dieser Aufgabe die Firma Kaden & Partner beauftragt. Die Naturobjekte werden bei Feldaufnahmen kartiert, vermessen und fotografiert. Die Feldaufnahmen haben bereits begonnen und werden voraussichtlich Mitte nächsten Jahres abgeschlossen sein.

Die Stadt Frauenfeld bittet alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder Mieterinnen und Mieter um Verständnis und darum, den Mitarbeitenden der Firma Kaden & Partner, den Zutritt zu den jeweiligen Grundstücken zu gewähren.

  www.frauenfeld.ch/politik-verw...
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