3. Dez. 2024, 09:31 Uhr
Information zur Prämienverbilligung 2024
Der Kanton Thurgau gewährt versicherten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Individuelle Prämienverbilligung (IPV) für die obligatorische Krankenversicherung.
Jene Einwohnerinnen und Einwohner, die am 1. Januar 2024 in Frauenfeld ihren steuerrechtlichen Wohnsitz hatten und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, haben das Antragsformular per Post erhalten.
Dieses Formular muss von den Bezugsberechtigten überprüft und unterschrieben bis spätestens 31. Dezember 2024 an die Krankenkassenkontrollstelle der Stadt Frauenfeld eingereicht werden. Wird diese Frist verpasst, verfällt der Anspruch.
Wenn aufgrund der provisorischen Steuerzahlen kein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht und somit kein Antragsformular verschickt wurde, kann mit der Steuer-Schlussrechnung innert 30 Tagen nach Rechtskraft eine Neubemessung auf Prämienverbilligung beantragt werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Frauenfeld (www.frauenfeld.ch) unter dem Stichwort Prämienverbilligung.
Haben Sie Fragen? Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Frauenfeld können sich gerne an das Team der Abteilung Krankenkasse und AHV wenden: Telefon 052 724 55 17, Mail kks@stadtfrauenfeld.ch.