13. Nov. 2024, 10:29 Uhr
Öffentliche Mitwirkung geringfügige Zonenplanänderung Balierestrasse
An der Balierestrasse sollen ehemalige Werkstattbauten einem Neubau weichen. Da für die Realisierung dieses Projektes eine geringfügige Zonenplanänderung nötig ist, soll sich die Bevölkerung im Rahmen einer Mitwirkung dazu äussern können. Die Unterlagen sind ab Freitag, 15. November 2024 einsehbar.
Das Planungsgebiet «Balierestrasse» liegt zentral in der Stadt Frauenfeld südwestlich der Altstadt und umfasst die Parzellen 652, 664, 665 und 1656. Der Grundeigentümer der Parzelle 652 beabsichtigt, anstelle der beiden ehemaligen Werkstattbauten des späten 19. Jahrhunderts einen Neubau mit einer Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe zu realisieren. Aufgrund der anspruchsvollen Lage im Stadtzentrum und an der Murg wurden dafür mittels eines Studienauftrags geeignete Vorschläge erarbeitet. Diese untersuchten auch eine mögliche Bebauung der Parzellen 664 und 665, obschon eine solche erst mittelfristig angedacht ist.
Die Realisierung des Projekts bedingt nun eine teilweise Umzonung der Parzelle 652 von der Kernzone Stadt 3 bzw. Freihaltezone in die Kernzone Stadt 4. Die Parzellen 664 und 665 werden von der Kernzone Stadt 3 in die Kernzone Stadt 4 umgezont. Im Gegenzug wird das nicht bebaubare Bankett der Murg auf der Parzelle 1656 von der Kernzone Stadt 3 in die Freihaltezone umgezont.
Mitwirkung geringfügige Zonenplanänderung Zur geringfügigen Zonenplanänderung kann sich die Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung äussern. Die Unterlagen liegen vom Freitag, 15. November 2024, bis am Donnerstag, 5. Dezember 2024, beim Amt für Hochbau und Stadtplanung, Schlossmühlestrasse 7, 8501 Frauenfeld, auf. Sie können während der Büroöffnungszeiten im Erdgeschoss (Büros des Amtes für Freizeit und Sport) eingesehen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Dokumente auf der Website www.frauenfeld.ch/bauundverkehr einzusehen.