Verkehrsanordnung: Frauenfeld, Oststrasse - Parkverbot
Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau hat folgende Verkehrsanordnung Reg.-Nr. 2024/110/TBA beschlossen:
Frauenfeld, Oststrasse – Parkverbot
Die Signale 2.50 «Parkieren verboten» mit Zusätzen 5.05 / 5.06 «Anfangs- / Endetafel / beidseitig» werden gemäss Antrag und Situationsplan vom 4. September 2024 genehmigt.
Der Situationsplan kann beim Amt für Tiefbau und Verkehr der Stadt Frauenfeld, Schlossmühlestrasse 7, im Erdgeschoss, eingesehen werden.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Frauenfeld, 8. November 2024