Öffentliche Mitwirkung Aufhebung Sondernutzungspläne
Die Stadt Frauenfeld hat aufgrund eines gesetzlichen Auftrags des Kantons Thurgau alle Sondernutzungspläne im Gemeindegebiet überprüft. Sondernutzungspläne sind spezielle Bauvorschriften für Teilgebiete mit einer oder mehreren Parzellen. Sie ergänzen, überlagern oder verändern Festlegungen des Baureglements und des Zonenplans. Die gesetzliche Basis bildet das kantonale Planungs- und Baugesetz.
Aufgrund einer Interessenabwägung beabsichtigt die Stadt Frauenfeld, die folgenden Sondernutzungspläne aufzuheben:
- Nr. 18, Schaffhauserplatz, RBB 342 / 1976, RRB 188 / 1981
- Nr. 22, Brunnenwiesstrasse, RRB 1281 / 1979
- Nr. 28, Maiholz, RRB 885 / 1981
- Nr. 36, Oberwiesen, RRB 627 / 1984
- Nr. 46, Kehlhof, RRB 1054 / 1990, DBU 143 / 1998
- Nr. 53, Kurzenerchingerstrasse, RRB 597 / 1994
- Nr. 54, Gutschick Areal, RRB 95 / 1995, DBU 55 / 2005
- Nr. 63, ZürcherstrasseOststrasse, DBU 154 / 1998, DBU 70 / 2002, DBU 67 / 2004
- Nr. 77, WellhauserwegSüdost, DBU 113 / 2003
Zur Aufhebung der Sondernutzungspläne kann sich die Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung äussern. Die Unterlagen liegen vom 1. November bis und mit 21. November beim Amt für Hochbau und Stadtplanung, Schlossmühlestrasse 7, 8501 Frauenfeld, auf. Sie können dort während der Büroöffnungszeiten im Erdgeschoss (Büros des Amts für Freizeit und Sport) eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf der städtischen Webseite unter www.frauenfeld.ch/BauundVerkehr abrufbar.